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Hinweisgeber Meldeportal

Hier haben :

  • Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer
  • Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter
  • Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien

die Möglichkeit, Meldungen nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (§ 12 Abs. 2 HinSchG) direkt an die hier zuständige Meldestelle, Tobias Mantwill, 47198 Duisburg zu senden.

Es ist möglich, die Meldung völlig anonym durchzuführen, jedoch können wir Sie dann nicht über den Stand der Meldung informieren. Ihre Daten werden bei einer Meldung streng vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung an den Betrieb weitergegeben.

Wenn Sie Ihre Mailadresse angeben, werden wir Sie über den Stand der Meldung informieren.

Alternativ können Sie Ihre Meldung postalisch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten:

T.Mantwill
Halener Str. 52
47198 Duisburg

richten.